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Ein Technischer Regulierungsstandard ist ein EU-Rechtsakt. Die englische Bezeichnung lautet Regulatory Technical Standard. Auch im Deutschen wird häufig die Abkürzung RTS verwendet.

Während EU-Verordnungen und EU-Richtlinien Rechtsakte auf Ebene 1 (englisch: Level-1) und somit auf höchster Ebene sind, stellt ein RTS einen Rechtsakt auf Ebene 2 (englisch: Level-2) dar.[1] Die allgemeine Rechtsgrundlage für diesen Ansatz ist Artikel 290[2] des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Delegierte Rechtsakte definiert. Gemäß Artikel 10 der „VO (EU) 1093/2010 vom 24.11.2010“ werden "technische Regulierungsstandards mittels delegierter Rechtsakte [...] erlassen."[3]

Ein RTS verfeinert bzw. konkretisiert den Rechtsakt der Ebene 1 und ist mit einer Umsetzungsverordnung des deutschen Rechts vergleichbar. Häufig werden RTS deshalb auch Level-2-Verordnung bzw. Level-2-Richtlinie genannt, da sie einen Level-1-Rechtsakt ergänzen bzw. präzisieren.

Eine EU-Verordnung bzw. EU-Richtlinie kann keinen, einen oder mehrere zugehörige RTS haben, was von der Komplexität des Themas und vom Präzisierungsbedarfs abhängt.

Neben RTS können auch ITS (Implementing Technical Standard / deutsch: Technischer Durchführungsstandard) eine EU-Verordnung bzw. eine EU-Richtlinie präzisisieren.

Einzelnachweise

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  1. Lamfalussy-Verfahren (im Glossar suchen). Abgerufen am 12. August 2023.
  2. AEUV §290. Abgerufen am 16. Juni 2020.
  3. Artikel 10 Technische Regulierungsstandards. In: VO (EU) 1093/2010 : Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde). 2025 (europa.eu).
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