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Version 1.1 of the definition has been released. Please help updating it, contribute translations, and help us with the design of logos and buttons to identify free cultural works and licenses!
Dieses Dokument definiert „Freie kulturelle Werke“ (englisch: „Free Cultural Works“) als Werke oder Arbeiten, die frei zugänglich sind und von jedem, zu jedem beliebigen Zweck, frei angewandt, kopiert und/oder modifiziert werden können. Es beschäftigt sich des Weiteren mit bestimmten zulässigen Einschränkungen, welche diese essentiellen Freiheiten anerkennen oder schützen. Die Definition unterscheidet zwischen "'freien Werken und freien Lizenzen, welche dazu benutzt werden können den Status von freien Werken zu schützen. Die Definition selbst ist keine Lizenz, sie ist ein Werkzeug, anhand dessen man entscheiden kann, ob ein Werk oder eine Lizenz als „frei“ bezeichnet werden kann.
Soziale und technologische Fortschritte ermöglichen es einem immer größeren Teil der Menschheit, unterschiedlichste Werke, wie etwa Kunstwerke, wissenschaftliche und pädagogische Materialen, Programme und Publikationen, zu erzeugen, zu verwenden, zu modifizieren oder zu publizieren. Viele Gemeinschaften entstanden, um diese neuen Möglichkeiten zu nutzen und damit eine Vielzahl von kollektiv nutzbaren Werken zu schaffen.
Die meisten Autoren, ganz gleich, in welchem Feld sie schaffen, ob Amateur oder Profi, bevorzugen grundsätzlich ein Ökosystem, in dem man Werke kreativ weiterverbreiten, wiederverwenden und verändern kann. Je leichter die Verwendung oder Integration bestehender Werke fällt, desto größer ist die Bereicherung für unsere Kultur.
Um ein reibungsloses Funktionieren dieses Ökosystems sicherzustellen, sollten dessen Werke frei sein, wobei wir mit Freiheit folgendes meinen:
Wenn Autoren nicht aktiv werden, unterliegen ihre Werke Urheberrechtsgesetzen, was die Freiheiten anderer stark einschränkt. Autoren können ihre Werke als frei kennzeichnen, indem sie sich einer umfangreichen Auswahl von rechtlichen Dokumenten bedienen, die als Freie Lizenzen bekannt sind. Für die Autoren bedeutet die Anwendung solcher Freien Lizenzen nicht der Verzicht auf alle ihre Rechte, vielmehr räumt sie damit anderen die obigen Freiheiten ein.
Es ist wichtig, dass jedes als frei gekennzeichnete Werk praktikabel und ohne Risiken die vorgenannten Freiheiten einräumt. Darum geben wir im Folgenden eine präzise Definition der Freiheiten der Lizenzen und kulturellen Werke.
Dies ist die Definition Freier Kultureller Werke, und wir empfehlen Ihnen, auf diese Definition zu verweisen, wenn Sie Ihr Werk beschreiben, etwa „Dies ist ein frei lizenziertes Werk im Sinne der Definition Freier Kultureller Werke“. Sollte Ihnen der Begriff „Freies Kulturelles Werk“ nicht gefallen, können Sie auch den allgemeineren Begriff „Freier Inhalt“ verwenden, oder stattdessen auf eine der bestehenden Bewegungen verweisen, die ähnliche Freiheiten in einem engeren Kontext ausdrücken. Wir ermutigen Sie ebenfalls, unsere gemeinfreien Logos zu verwenden.
Sie müssen wissen, dass eine solche Identifikation nicht die hier beschriebenen Rechte verleiht; ein Werk ist nur frei, wenn es eine der Freikulturlizenzen (engl.) verwendet oder gemeinfrei ist (engl.: public domain; Anmerkung des Übersetzers: In vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ist die Übertragung eines Werkes in die Gemeinfreiheit nicht möglich).
Wir warnen Sie eindringlich davor, andere Begriffe zu verwenden, um Freie Kulturelle Werke als solche zu identifizieren, die die Freiheit vernachlässigen (wie etwa „Offene Inhalte“, „Offener Zugang“ o.ä.). Solche Begriffe werden oft für Werke verwendet, die „weniger restriktiven“ Bedingungen als den der Urheberrechtsgesetze unterliegen, oder nur „im Internet zugänglich“ sind.
Lizenzen sind rechtliche Werkzeuge, die es dem Inhaber bestimmter Rechte (etwa dem Urheber eines Werkes) erlauben, diese Rechte Dritten zu übertragen. Freikulturlizenzen nehmen keine Rechte weg – sie zu akzeptieren ist immer freiwillig, und, sollte man das tun, verleihen sie Freiheiten, die Urheberrechtsgesetze allein nicht garantieren. Einmal akzeptiert beschränken oder vermindern sie nie bestehende Befreiungen der Urheberrechtsgesetze.
Um im Sinne dieser Definition als „frei“ zu gelten, muss eine Lizenz folgende Freiheiten unbeschränkt gewähren:
Nicht alle Beschränkungen der Nutzung und Verbreitung von Werken vereiteln essentielle Freiheiten. Insbesondere Einschränkungen, die auf die Nennung von Autoren, symmetrische Zusammenarbeit („copyleft“) oder den Erhalt essentieller Freiheiten hinauslaufen, werden als erlaubte Einschränkungen gewertet.
Damit man ein Werk als frei bezeichnen kann, muss es einer Freikulturlizenz unterliegen, oder sein rechtlicher Status muss anderweitig allen die oben genannten essentiellen Freiheiten gönnen. Dies reicht jedoch nicht. Ein Werk kann auf andere Weise essentielle Freiheiten beschränken und somit nicht frei sein. Diese zusätzlichen Bedingungen müssen für die Freiheit eines Werkes erfüllt sein:
In anderen Worten: sollte ein Nutzer des Werkes aus rechtlichen oder praktischen Gründen seine grundsätzlichen Freiheiten nicht ausüben können, kann das Werk nicht als „frei“ angesehen und nicht so bezeichnet werden.
Neue Versionen dieser Definition werden sobald sich Konsens (direkt durch Wahl festgestellt, siehe authoring process (engl.)) um die vorgeschlagenen Änderungen gebildet hat. Entwürfe werden mit 0.x, Hauptversionen mit 1.x, 2.x etc. und Nebenversionen mit x.1, x.2, ..., beziffert. Eine Nebenversion ist Eine deren Änderungen bestehende und theoretische betroffene Lizenzen nicht beeinflusst.