Terminvergabe der Stadtverwaltung Leisnig

Einfach, schnell und bequem: Buchen Sie Ihren Termin beim Einwohnermeldeamt oder Steueramt der Stadt Leisnig online.

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Wie geht die Online-Buchung eines Termins vonstatten?

1. Bitte wählen Sie aus den Rubriken Ihr gewünschtes Anliegen, für welche(s) Sie einen Termin reservieren möchten.
Sie können ein oder mehrere Anliegen für einen Termin bei uns wählen.

2. Der Online-Assistent führt Sie weiter durch den Vorgang: Wählen Sie  einen Tag (Tage mit verfügbaren Terminen sind grün dargestellt) und anschließend im Aufklappmenü eine Uhrzeit.

3. Bitte beachten Sie an dieser Stelle die angezeigten erforderlichen Unterlagen und angebrachten Hinweise zur Erledigung Ihres Anliegens!

4. Prüfen und bestätigen Sie Ihre Eingaben über "Termin buchen".
Ihr Termin ist verbindlich gebucht, nachdem die Bestätigungsmeldung erschienen ist.

5. Nachdem Sie die Terminbuchung erfolgreich eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsemail mit allen Informatioen zugesandt. 

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Beantwortung häufiger Fragen zur Terminvergabe (FAQ)
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1. Ich kann meinen online gebuchten Termin nicht wahrnehmen.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin widerrufen wollen, können Sie dies über den Stornierungslink aus Ihrer Bestätigungsmail durchführen.

Buchen Sie anschließend bei Bedarf einen neuen Termin.

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2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn es keinen freien Termin gibt?

Aufgrund kurzfristiger Terminabsagen werden immer wieder Termine frei. Daher lohnt es sich, regelmäßig nach einem freien Termin zu schauen.

Ich brauche dringend einen Termin, was kann ich tun?
Dringende Anliegen werden nach vorheriger telefonischer Absprache bearbeitet. 

Ein dringendes Anliegen ist eine unvorhersehbare Situation, in der zwingend sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Hierzu zählen beispielsweise die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises zur Vorlage bei Banken sowie die Ausstellung von Reisedokumenten, wenn eine Reise bevorsteht. 

Voraussetzungen: Das dringende Anliegen ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen und es ist kein freier Termin buchbar.

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3. Gibt es die Möglichkeit zur Terminreservierung per Telefon?

Eine telefonische Terminreservierung ist weiterhin möglich. Wir empfehlen jedoch bevorzugt die Online-Terminvergabe zu nutzen.

Beachten Sie bitte, dass durch die hohe Terminauslastung, die Telefongespräche nicht in jedem Fall angenommen werden können.

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4. Ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich?

Um Ihr Anliegen ordnungsgemäß aufzunehmen und bearbeiten zu können ist ein gewisser Zeitaufwand erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist deshalb zwingend erforderlich.

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5. Ich habe mehrere Anliegen, was muss ich tun?

Sie können einen Termin für mehrere Anliegen buchen. Wählen Sie alle Ihre Anliegen für ein oder mehrere Personen aus. Die Bearbeitungszeit wird  entsprechend für Sie eingeplant.
Beispiel Familie: 2 Erwachsene Reisepass beantragen, 1 Kind mit Kinderreisepass verlängern, 1 Kind mit Kinderreisepass beantragen

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