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Bundesvermögen
Mit dem Bericht über die Beteiligungen des Bundes schafft die Bundesregierung Transparenz über ihre Beteiligungen. Der Beteiligungsbericht wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen als dem für das Bundesvermögen zuständigen Ressort herausgegeben. Die Beteiligungsführung der einzelnen Bundesunternehmen erfolgt dezentral durch die zuständigen Fachressorts, die für die überlieferten Daten verantwortlich sind. Der aktuelle Beteiligungsbericht 2025 bildet den Stand zum 31. Dezember 2024 ab.
Der Beteiligungsbericht 2025 enthält detaillierte Informationen über die zum Stichtag 119 unmittelbaren Beteiligungen des Bundes, über wichtige Sondervermögen und über ausgewählte mittelbare Beteiligungen. Der Beteiligungsbericht 2025 gibt zudem Auskunft über die Besetzungen der Unternehmensorgane.
Im vorderen Berichtsteil (Abschnitt A) finden sich u. a. allgemeine Ausführungen zum Beteiligungsportfolio des Bundes sowie ein Überblick über die Struktur, den Gegenstand und die Adressaten der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes.
Zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen informiert der Bericht in diesem Abschnitt zudem über die gesetzlichen Regelungen in Form der festen Mindestquote im Aufsichtsrat, das Mindestbeteiligungsgebot für die Geschäftsführung und die Vorgaben zur Festlegung von Zielgrößen sowie die auf die Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung anwendbaren strengeren Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils nach den Führungspositionen-Gesetzen (FüPoG und FüPoG II). Er gibt den Anteil und die Entwicklung des Anteils der Frauen in Geschäftsführungen und Überwachungsgremien bei den unmittelbaren Beteiligungen des Bundes mittels Auswertungen und Darstellungen wieder. Zum Stichtag 31. August 2025 entsprach der Frauenanteil an allen vom Bund zu bestimmenden Mandaten in Überwachungsgremien seiner unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen 52,6 Prozent.
Das Thema „Nachhaltigkeit“ nimmt auch in diesem Jahr eine zentrale Rolle im Beteiligungsbericht ein. Die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der unmittelbaren Bundesbeteiligungen wird ausgewertet. Die Unternehmen, welche den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anwenden, werden mit dem Logo des Deutschen Nachhaltigkeitsrates hervorgehoben.
Detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes und ausgewählte mittelbare Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht ab Abschnitt B.
Der Beteiligungsbericht des Bundes 2025 wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht.
Der nächste Beteiligungsbericht wird mit Hilfe des unter der Regie des Bundesministeriums der Finanzen entwickelten und am 31. März 2026 in Betrieb gegangen IT-Systems Vesta Bund, mit dem künftig sämtliche relevanten Daten der Unternehmen mit Bundesbeteiligung erfasst und ausgewertet werden können, erstellt werden.