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URL: https://www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-deutsche-einheit/unrechtsstaat-die-exzesse-der-ddr-13252022.html

⇱ Unrechtsstaat: Die Exzesse der DDR | FAZ


Die DDR war ein Unrechtsstaat – aber natürlich galt dort Recht. Das Recht der DDR war ein wichtiger Maßstab für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Schließlich lautet ein fundamentaler rechtsstaatlicher Grundsatz: Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz. Deshalb hielten sich die Gerichte nach der Wiedervereinigung zunächst an das Recht der DDR – wandten aber dann das bundesdeutsche Recht an, wenn es milder war. Anders als etwa im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs schuf man nach der Wiedervereinigung nicht rückwirkend neue Straftatbestände.

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