Naturschutz und Erholung: Teil des Köllnischen Waldes wird offiziell zur Wildnis
Das NRW-Umweltministerium hat zusammen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Köllnischen Wald in Bottrop ein fast 50 Hektar großes Wildnisentwicklungsgebiet (WEG) ausgewiesen.
Was steckt dahinter? Zunächst einmal wird dieser Teil des Waldes forstwirtschaftlich nicht mehr genutzt. Dazu heißt es in einer Mitteilung der Stadt: Das neue Wildnisentwicklungsgebiet biete damit zugleich wertvolle Lebensräume für zahlreiche seltene und gefährdete Arten. Insbesondere Pilze, Insekten, Vögel und Fledermäuse profitierten von einem hohen Anteil an Totholz sowie von alten Baumbeständen, die sich ohne die forstwirtschaftliche Nutzung entwickeln können. „Die natürliche Dynamik des Waldes stärkt darüber hinaus wichtige Ökosystemleistungen wie die Reinigung von Boden, Wasser und Luft sowie den Schutz vor Erosion und Hochwasser.“
Naturschutz und Naherholung bleiben im Köllnischen Wald in Bottrop vereinbar
Das Wildnisentwicklungsgebiet grenzt unmittelbar an das nördlich gelegene Naturschutzgebiet Halde Schöttelheide, das im vergangenen Jahr durch eine Satzung der Stadt Bottrop neu ausgewiesen wurde. Beide Schutzgebiete ergänzen sich in idealer Weise und leisten gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum regionalen Biotopverbund, so die Auffassung von Stadt und RVR.
Das bedeute aber nicht, dass dieser Bereich für Spaziergänger künftig komplett gesperrt sei, so die Stadt. Ein besonderes Augenmerk liege bei dem Projekt auf der Vereinbarkeit von Naturschutz und Freizeitnutzung. Dazu stellt der Technische Beigeordnete Klaus Müller klar: „Uns ist besonders wichtig, dass die Menschen den Köllnischen Wald weiterhin wie gewohnt nutzen können. Das bestehende Netz an Rad-, Fuß- und Reitwegen bleibt vollständig erhalten und kann im bisherigen Umfang weiter genutzt werden. Naturschutz und Naherholung gehen hier bewusst Hand in Hand.“
Wege im Wildnisentwicklungsgebiet bleiben für Erholung nutzbar
Das Wegenetz ist somit ausdrücklich von der Festsetzung als Wildnisentwicklungsgebiet ausgenommen. Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher können die Wege somit weiterhin uneingeschränkt für Freizeit und Erholung nutzen, verdeutlichen die Verantwortlichen noch einmal.
Grundlage für das Konzept ist die Regionale Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet, die die Verbandsversammlung des RVR im Jahr 2022 beschlossen hat.
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Die Ausweisung des neuen WEG erfolgte durch das nordrhein-westfälische Umweltministerium in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, dem RVR sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Während sich große Wildnisentwicklungsgebiete häufig in den Kernzonen von Nationalparks befinden, kommt kleineren Flächen wie im Köllnischen Wald eine besondere Bedeutung für die Vernetzung von Lebensräumen zu.
Grundlage für das Konzept ist die Regionale Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet, die die Verbandsversammlung des RVR im Jahr 2022 beschlossen hat.
