Niederlage vor Gericht: Stadt Essen setzt Mietwagen-Mindestpreis vorübergehend aus
Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch (1. April) wird die Stadt Essen keine Beschwerde einlegen, aber den Mindestpreis für Mietwagen vorübergehend aussetzen. Zwei Antragsteller, ein Mietwagenunternehmen und der Vermittler Bolt, hatten sich gegen den Mindestpreis für Mietwagenanbieter wie Uber und Bolt gewehrt. Im Eilverfahren kassierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Allgemeinverfügung der Stadt Essen ein - allerdings nur in diesen beiden Fällen.
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Das Gericht hat in seiner Entscheidung insbesondere Hinweise zur genaueren Ausgestaltung der Regelung gegeben. Laut Allgemeinverfügung dürfen Mietwagen-Vermittler in Essen mit ihren Fahrtpreisen maximal sieben Prozent unter den Taxipreisen liegen. Das gilt für Fahrten, deren Start- oder Zielpunkt in Essen liegt.
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Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes sagt jedoch zu dieser Formulierung: „Die Regelungen der Entgeltberechnung sind für den Rechtsanwender zu unbestimmt.“ Die Stadt Essen halte diese Hinweise für nachvollziehbar und wird die Allgemeinverfügung entsprechend überarbeiten, heißt es in einer Stellungnahme.
Bundesverband „wir fahren“ will „faire und rechtssichere Lösung“ für alle Beteiligten
Bis die Allgemeinverfügung geändert und erneut im Amtsblatt veröffentlicht ist, wird die Stadt die Durchsetzung des Mindestpreises gegenüber allen betroffenen Unternehmen aussetzen.
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Unterdessen begrüßt der Bundesverband „wir fahren“, der sich als Stimme der Mietwagenfirmen versteht, die richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen. „Wir appellieren an die Stadt Essen, nun die Gelegenheit zu nutzen, um den Dialog mit den betroffenen Mietwagenunternehmen zu suchen und so eine faire und vor allem rechtssichere Lösung für alle Beteiligten zu finden“, teilt Sprecher Max Zombek mit.
