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Ladendiebe schnell verurteilt

Blitz-Verurteilung nach Kinderwagen-Trick: Mutter und Tochter stehlen im Laden

Oberhausen. Nach nur 24 Stunden wurde eine Mutter wegen Diebstahls in einem Lebensmittelgeschäft verurteilt. So gingen Mutter und Tochter beim Diebstahl vor.
Von Theresa Bienen, Redakteurin
Das ging schnell. Nur 24 Stunden nach der Tat wurde eine 33-Jährige wegen Diebstahls verurteilt. © Soeren Stache/dpa | Soeren Stache

In Oberhausen wurde eine 33-Jährige wegen Diebstahls mit ihrer Tochter nach nur 24 Stunden verurteilt. Das schreibt die Polizei in einer Mitteilung an die Medien.

Am Dienstagnachmittag, 31. März 2026, war die Frau mit serbischer Staatsbürgerschaft gemeinsam mit ihrer 16-jährigen Tochter und einem Kinderwagen in einem Lebensmittelladen an der Concordiastraße unterwegs. Ein Ladendetektiv beobachtete die beiden und alarmierte die Polizei gegen 15.40 Uhr - wegen Diebstahls.

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Die Polizeibeamten trafen auf die 16-Jährige, die in einem Kinderwagen Diebesgut im Wert von knapp 600 Euro versteckt hatte. Sie ermittelten, dass die 16-Jährige den Wagen mit ihrer Mutter im Geschäft mit Waren gefüllt hatte, um den Kassenbereich, ohne zu zahlen, zu verlassen.

Polizeibekannte Mutter holt Tochter von der Wache ab

Als der Ladendetektiv das bemerkte, flüchtete die Mutter vom Tatort. Die 16-jährige Jugendliche nahm die Polizei mit auf die Wache. Von dort aus kontaktierte die Polizei die Mutter, um ihre minderjährige Tochter abzuholen. Nach Angaben der Polizei erschien die Mutter wenig später auf der Wache. Bei der Polizei war die Dame nicht unbekannt - wegen früherer ähnlicher Delikte. Sie wurde vorläufig festgenommen.

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Am Tag danach erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg die Strafverhandlung im beschleunigten Verfahren. Die 33-Jährige wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Kinderwagen wurde eingezogen.

Zahl der Ladendiebstähle ist gestiegen

In den vergangenen Jahren haben Ladendiebstähle in Oberhausen zugenommen. Die Polizei verzeichnete 1613 Taten, die unter den Tatbestand Ladendiebstahl in der Kategorie „Einfacher Diebstahl“ fallen. Das zeigt der Kriminalitätsbericht für 2025. Im Jahr 2016 lag diese Zahl bei 1265.

In der Rubrik „Schwerer Diebstahl“ sind die Zahlen für Diebstahl in/aus Geschäften hingegen deutlich gesunken. Waren es 2016 noch 112 Taten, registrierte die Polizei 2025 nur 33 Fälle.

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