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Verfahren in Österreich

Geprellte Hotel-Zeche: Jimi Blue Ochsenknecht droht neuer Ärger

Berlin/Innsbruck. Ochsenknecht soll in Österreich eine Zeche von knapp 14.000 Euro geprellt haben, kam aber mit einer Geldstrafe davon. Der Staatsanwalt will das Verfahren neu aufrollen.
Jimi Blue Ochsenknecht könnte sich bald erneut in Österreich vor Gericht verantworten müssen. © Peter Kneffel/dpa | Peter Kneffel

Die juristische Causa rund um eine jahrelang offene Hotelrechnung ist für Jimi Blue Ochsenknecht (34) noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt, wie ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zunächst hatte die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet.

Im August hatte das Landesgericht Innsbruck einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen: Der wegen schweren Betrugs angeklagte Schauspieler und Reality-TV-Star kam ohne Verurteilung davon, musste aber eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. 

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Ochsenknecht hat diese Summe überwiesen. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft dagegen, dass das Verfahren auf diese Weise eingestellt wird. Der Angeklagte habe seine Schuld nicht eingestanden, und sein Verhalten nach der mutmaßlichen Tat erfülle nicht die Voraussetzungen für diese Form der Beilegung, argumentierte der Sprecher.

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Oberlandesgericht Innsbruck am Zug

Nun ist das Oberlandesgericht Innsbruck am Zug. Es kann entweder die Einstellung bestätigen oder die Fortsetzung des Verfahrens anordnen. Der Innsbrucker Anwalt des „Promi Big Brother“-Siegers Ochsenknecht äußerte sich zunächst nicht zu einer Anfrage der dpa.

Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel in Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro wurde erst im vergangenen Sommer beglichen, als Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht und festgenommen wurde. Der Schauspieler übernahm vor Gericht zwar die Verantwortung, legte aber kein formelles Geständnis ab.

In Österreich können Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Urteil, aber mit Geldbuße eingestellt werden. Dies wird Diversion genannt. In Deutschland ist diese Form der Beilegung nicht möglich.

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