Enger Austausch mit dem IS? Wie sich Syrer Abdallah R. verdächtig machte
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Als am Montag im Berliner Innenausschuss der Fall Abdallah R. behandelt wurde, ging es auch um die Frage des Aufenthaltsstatus des gebürtigen Syrers, der seit September 2023 subsidiären Schutz genießt. Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, einen Anschlag vorbereitet und Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet zu haben. Welche Konsequenzen das für R. hat, wollte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) mit Blick auf laufende Ermittlungen nicht kommentieren. Wie diese Redaktion jedoch aus Sicherheitskreisen erfuhr, dürfte es durchaus Konsequenzen für den Schutzstatus des Syrers geben.
Abdullah R. wurde zu einer Zeit subsidiärer Schutz erteilt, als Syrerinnen und Syrer wegen der politischen Situation fast automatisch einen solchen erhielten. Im Asylverfahren habe es keine Anzeichen für seine extremistische Gesinnung gegeben, heißt es. Eine solche wird durch Gespräche ermittelt, in denen unter anderem direkt nach Kontakten zur Terrororganisation IS gefragt wird. Zudem wird auf Schlüsselwörter geachtet, die die antragstellende Person benutzt.
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Terrorverdächtiger Abdallah R.: IS-Kontakte „über das normale Maß hinaus“
Erst im Laufe dieses Jahres sei Abdallah R. durch seine Social Media-Posts auf den Radar der Sicherheitsbehörden geraten. Laut der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verbreitete er sogenannte „Nashids“. Dabei handele es sich um dschihadistische Kampflieder des Islamischen Staates. Dass nicht nur der Berliner Verfassungsschutz und das LKA Berlin in den Fall involviert sind, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, sei ein Hinweis dafür, dass R. intensive Kontakte zum IS pflegte – „über das normale Maß“ hinaus, wie ein Behörden-Mitarbeiter erklärt, der mit dem Fall vertraut ist, aber unerkannt bleiben möchte.
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Wie die diese Redaktion ebenfalls erfahren hat, wird ein Widerrufsverfahren gegen Abdallah R. eingeleitet. Bei einem solchen wird die Schutzbedürftigkeit der Person, die etwa subsidiären Schutz genießt, überprüft. Pro Jahr würden mehrere tausend Widerrufsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Wege geleitet, etwa wenn Flüchtlinge straffällig werden, aber auch wenn sich die Gefährdungslage im Heimatland verändert. Allerdings könne das Verfahren erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, wie es aus Sicherheitskreisen heißt. Hinweise zur Gesinnung von Gefährdern kämen oft aus der migrantischen Community heraus.
