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Meinung
Arbeitszeit

Acht-Stunden-Tag: Flexibilität gern, aber dann für alle

Berlin. Die Regierung will den Acht-Stunden-Tag kippen. Aber Flexibilität darf kein Vorwand sein für die Beschneidung von Arbeitnehmerrechten.
Ein Kommentar von Theresa Martus, Korrespondentin Bundespolitik
Bye-bye, Acht-Stunden-Tag? Die Regierung will mehr „Flexibilität“ bei den Arbeitszeiten. © Jens Büttner/dpa/dpa-tmn | Jens Büttner

Ein Schlüssel zu erfolgreicher politischer Kommunikation ist Wiederholung: Wer will, dass eine Botschaft ankommt, muss sie wieder und wieder platzieren. Die Botschaft, mit der die Union das gerade praktiziert, heißt: Alle müssen mehr arbeiten, dann geht es auch der Wirtschaft besser.

Jüngstes Beispiel ist die jetzt beschlossene Tourismusstrategie der Bundesregierung, in der es nicht nur um die Attraktivität des Reiselands Deutschland geht, sondern auch darum, dass für Beschäftigte in allen Branchen künftig keine tägliche, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten soll. Das steht so zwar schon im Koalitionsvertrag und hat in der Tourismusstrategie erst mal keine Auswirkungen. Aber wiederholen kann man es ja mal, wenn man die Gelegenheit hat. Und weil längere Arbeitstage nicht unbedingt beliebt sind in der Bevölkerung, verbucht man das als Schritt in Richtung Flexibilität und Vereinbarkeit.

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Ob Arbeitnehmer über ihren flexiblen Einsatz entscheiden können, ist fraglich

Die Frage ist nur: Flexibilität für wen? Noch gibt es keinen konkreten Gesetzestext zum Thema. Allgemein ist es aber – im Rahmen der Gesetze – der Arbeitgeber, der festlegt, wann und wie lange gearbeitet wird. Vielleicht passt es Beschäftigten, an einem Tag zwölf Stunden zu arbeiten und am anderen nur vier. Vielleicht aber auch nicht, gerade wenn etwa Kinder jeden Tag zum selben Zeitpunkt abgeholt werden müssen. Ob sie einen Anspruch auf diesen Spielraum haben werden, ist jedenfalls fraglich.

Theresa Martus, Korrespondentin Bundespolitik. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Wenn die Regierung wirklich für mehr Flexibilität sorgen will, muss diese für beide Seiten gelten. Tut sie das nicht, ist das Wort nur ein Feigenblatt für eine Schwächung der Arbeitnehmerrechte.

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