Herkunft entscheidet über Wohnung? Bewerbungen müssen fairer werden
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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist schwer nachzuweisen. Ob jemand aufgrund seines Einkommens oder Namens die Wohnung nicht bekommt, lässt sich für die Betroffenen kaum feststellen – die meisten Fälle landen daher nie vor Gericht.
Humaira Waseem aus Hessen wollte sich damit nicht abfinden. Unter ihrem eigenen Namen erhielt sie keine Besichtigungstermine – unter typisch deutschen Namen wie Schneider oder Schmidt, bei sonst gleichen Angaben, dagegen schon. Sie zog vor Gericht, und der Bundesgerichtshof entschied: Der Makler muss Schadensersatz zahlen, weil er gegen die gesetzliche Pflicht zur Gleichbehandlung verstoßen hat. Das ist ein starkes Signal.
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Diskriminierung gibt es nicht nur auf dem Wohnungsmarkt
Trotzdem löst das Urteil die tieferliegenden Probleme nicht. Diskriminierung findet weiterhin statt – nicht nur auf dem Wohnungsmarkt. Laut einer Studie der Universität Siegen von Juli 2025 erhalten Bewerberinnen und Bewerber auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz deutlich weniger Rückmeldungen, wenn sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Verstärkend kommt hinzu, dass in Deutschland noch immer häufig ein Bewerbungsfoto erwartet wird – obwohl es rechtlich freiwillig ist.
Andere Länder zeigen, dass man Diskriminierung zumindest erschweren kann: In Großbritannien etwa nutzen große Unternehmen und Behörden anonymisierte Bewerbungsverfahren, bei denen Name, Alter oder Geschlecht zunächst ausgeblendet werden, und verlangen keine Fotos. So sollen Entscheidungen stärker anhand der Leistung getroffen werden. Natürlich löst so ein Vorgehen nicht alle Probleme, aber das Beispiel zeigt: Es gibt Wege, Vorurteile zu erschweren.
