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Nachhaltigkeit

Brennende Akkus, alte Batterien: Neue Regeln für die Entsorgung

Essen. Akkus sind im Müll brandgefährlich. Auch leere Batterien haben dort nichts zu suchen. Diese neuen Regeln sollen die Entsorgung einfacher machen.
Von Jürgen Polzin, Chefreporter Klima und Nachhaltigkeit
Gerätebatterien werden oft falsch und sogar gefährlich entsorgt. Für Batterien und Akkus gilt eine Rückgabepflicht für Verbraucher, die diese kostenfrei an Sammelstellen oder im Handel abgeben können. Diskutiert wird in Deutschland ein Pfand für alle Batterien. © dpa | Jens Kalaene

Ob in Fernbedienungen, Smartphones oder E-Bikes: Ohne Batterien oder Akkus läuft im Alltag kaum noch etwas. Über 55.000 Tonnen wurden 2023 in Deutschland in den Verkehr gebracht. Die mobilen Energiespender haben in den vergangenen zehn Jahren nicht nur stetig an Leistungsstärke zugelegt, sie schaffen auch am Ende ihres Lebens immer größere Probleme. Strengere Regeln sollen die Entsorgung nun auch in Deutschland einfacher machen.

Die neue EU-Batterieverordnung, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wurde, soll den Umgang mit Batterien nachhaltiger machen. Gerade einmal etwas über 50 Prozent der ausgedienten Batterien werden aktuell wieder eingesammelt. Der Rest landet zum Großteil fälschlicherweise im Restmüll, in Schubladen oder Hauskellern. So aber gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, es gelangen auch giftige Schwermetalle in die Umwelt, warnt etwa das Umweltbundesamt (UBA). Ein weiteres Problem: Falsch entsorgte Hochleistungsakkus lösen immer wieder Brände in Entsorgungsbetrieben aus.

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Welche neuen Regeln gelten nun in Deutschland für den Umgang mit Batterien und Akkus? Und worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf und bei der Entsorgung achten? Ein Überblick.

Wie ausgediente Batterien und Akkus die Umwelt schädigen

In Batterien und Akkus stecken neben Wertstoffen wie Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan oder Silber auch hochproblematische Inhaltsstoffe, warnt das Umweltbundesamt. Quecksilber, Cadmium, Blei oder Lösungsmittel sind giftig und können die Umwelt gefährden. Schwermetalle etwa reichern sich in Fischen an und können über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber ist hochgiftig, es wirkt auf das Nerven-, Immun- und Fortpflanzungssystem des Menschen. Auch Cadmium oder Blei gefährden Mensch und Umwelt. Für die Stoffe gelten strenge Grenzwerte oder Verbote, die in der neuen EU-Batterieverordnung geregelt sind.

Wie Batterien und Akkus entsorgt werden

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Alle leeren Batterien und Akkus müssen zurückgegeben werden, die Entsorgung im Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne oder gelber Sack), im Metallschrott oder gar das Wegwerfen in die Umwelt ist verboten. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Verpackung hin. Sie sind verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus in Batterie-Sammelboxen im Handel oder in weiteren Rücknahmestellen abzugeben. Beispiele sind Knopfzellen, Akkus oder Alkali-Mangan-Batterien. Die Rückgabe ist grundsätzlich kostenfrei.

Gesetzlich verpflichtet sind auch die Händler. Sie müssen Altbatterien, die sie im Sortiment führen, kostenfrei zurücknehmen. Das betrifft etwa Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte, die Sammelbehältnisse aufstellen müssen. Eine Rücknahmepflicht besteht auch für Autobatterien, Batterien für E-Bikes oder E-Scooter, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien. Sie können in Fachgeschäften für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkten oder im Fahrrad-Fachhandel entsorgt werden. Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen.

Brände durch Li-Ionen-Akkus treten seit einigen Jahren immer häufiger auf, bestätigt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung, eine Institution der öffentlichen Versicherer. © Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung | HANDOUT

Das ändert sich in Deutschland mit dem neuen Gesetz

In Deutschland ist das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden die Ziele umgesetzt, die in der EU-Batterieverordnung vorgeben werden (EU-Verordnung 2023/1542). Kollektiven Sammelsysteme für alle Kategorien von Batterien müssen nun flächendeckend verfügbar sein. Verbraucher können künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen zurückgeben können. Die Sammelquote soll in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 angehoben werden.

Mit dem Gesetz werden die Batteriearten neu geordnet. Es gelten nun diese Kategorien:

  • LV-Batterien (für leichte Verkehrsmittel, etwa E-Scooter oder E-Bikes)
  • Traktionsbatterien (für Elektroautos)
  • Starterbatterien (für Autos)
  • Industriebatterien
  • Gerätebatterien (für alle anderen Produkte)

Eine zentrale Neuerung für die Verbraucher: Gerätebatterien müssen künftig so verbaut sein, dass Verbraucher sie selbst entnehmen und ersetzen können. Das gilt etwa für Akkus in Smartphones, Laptops, Fernbedienungen, Spielzeugen oder kabellosen Kopfhörern.

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Diskutiert wird in Deutschland auch die Einführung eines Pfands für alle Batterien. Das gibt es bereits für Autobatterien: Beim Kauf einer Starterbatterie sind 7,50 Euro fällig. Die Rückerstattung erfolgt nur gegen Rückgabe einer alten Batterie mit einem gültigen Nachweis.

Nachhaltig mit Batterien umgehen

Nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte kaufen und so den Batterieverbrauch verringern.
Akkus anstelle von Batterien sind in der Regel die bessere Wahl.
Beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus achten und nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus fragen.
Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle kaufen.
Akkus nie vollständig leer werden lassen, sondern bei Ladeständen von 20 bis 90 Prozent laden. Das verlängert die Lebensdauer der Akkus.
Quelle: Umweltbundesamt

Wiederaufladbare Akkus oder Einweg-Batterien?

Das Umweltbundesamt hat untersucht, welche Energiequelle effizienter und günstiger ist. Das Urteil: Nicht wiederaufladbare Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus, besonders für die kleinen AAA-Batterien. Um eine Kilowattstunde Energie aus der Steckdose zu ersetzen, müssten Batterien für 150 Euro gekauft werden. Das ist 400-mal teurer als Strom aus der Steckdose.

Falls es im Gerät möglich ist, sollten aufladbare Akkus eingesetzt werden, rät das UBA. Je nach Art und Handhabung könnten Akkus etwa 200 bis 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Ende ihrer Lebenszeit erreichten. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lasse sich so einsparen. Das sind die Vor- und Nachteile der verschiedenen Akkutypen:

Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH): Für die Experten des Umweltbundesamtes sind diese Akkus eine „gute und günstige Alternative“ zu den nicht wiederaufladbaren Batterien. Nachteil. NiMH-Akkus entladen sich sehr schnell, wenn sie nicht genutzt werden.

LSD-NiMH-Akkus (Akkus ohne Selbstentladung): Diese Akkus haben eine sehr geringe Selbstentladungsrate. Verbraucher können sie im Handel an den Bezeichnungen „ready to use“, „precharged/vorgeladen“ oder „geringe Selbstentladung“ erkennen.

Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion): Wegen ihrer hohen Energiedichte und Leistungsfähigkeit sowie ihrer  geringen Selbstentladung sind diese Akkus inzwischen im Alltag weit verbreitet. Im Umgang mit diesen Hochleistungs-Akkus rät die Verbraucherzentrale NRW zur besonderen Vorsicht. Bei der Lagerung und vor der Entsorgung sollten Verbraucher die Pole abkleben, um Kurzschlüssen vorzubeugen. Auch sollten diese Akkus keinesfalls großer Hitze ausgesetzt werden oder mit Wasser in Berührung kommen.

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