Fressen, liegen, stehen – Wie lange werden Rinder noch in Ketten gehalten?
Fressen, liegen, stehen. An ein und demselben Platz. Ein Dasein, mit einer Kette um den Hals oder Stangen, die das Umdrehen im Stall unmöglich machen. Anbindehaltung wird diese Form der Tierhaltung genannt. Sie zwingt Rinder zur Bewegungslosigkeit – über Stunden, Tage, Monate. Für manche Tiere ein Leben lang.
Es sei ihre Pflicht, Leiden zu verhindern, heißt es in einem offenen Brief von 350 Tierärztinnen und Tierärzten, den sie an Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) adressierten. „Rinder können weder ihr natürliches Sozialverhalten ausleben, noch ihrem Bewegungsdrang nachkommen. Dies führt nachweislich zu physischen und psychischen Belastungen, die vermeidbar wären“, schrieben die Tierärzte. „Die Anbindehaltung darf nicht länger Teil der Nutztierhaltung in Deutschland sein.“
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Die Bundesregierung wollte längst ein Anbindeverbot auf Bundesebene auf den Weg gebracht haben. 2024 legte das Landwirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor, der auch Regelungen zur Anbindehaltung vorsah. Doch das Papier fiel dem Aus der Ampel-Regierung zum Opfer. Nun prescht Niedersachsen vor: Als erstes Bundesland will es die Anbindehaltung vollständig verbieten. Worum es geht.
Was plant Niedersachsen?
Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) hat ein Ausstiegskonzept vorgestellt, das ihren Angaben nach mit Landwirtschaftsvertretern und Tierschutzverbänden erarbeitet wurde. Ziel sei es, die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen. Ein entsprechender Erlass an die kommunalen Veterinärbehörden soll am 1. April veröffentlicht werden. Danach sollen die Veterinärämter die neuen Regeln per Allgemeinverfügung in Kraft setzen.
„Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden“, sagte Agrarministerin Staudte. „In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals, fixiert in einem knapp über einen Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs“, erklärte die Grünen-Politikerin. Das sei aus Gründen des Tierschutzes untragbar. Demnach müsse ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
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Wie soll das Verbot der Anbindehaltung umgesetzt werden?
Der Erlass sieht vor, dass Betriebe, die ihren Rindern keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig anbinden, sich binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe einer Verfügung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Veterinärbehörde melden müssen. Dann sollen sie klären, ob sie die Rinderhaltung umstellen oder aufgeben wollen – diese Betriebe erhalten eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Betriebe, die männliche Mastrinder anbinden, ganzjährig mindestens zwei Stunden Auslauf oder Weidehaltung von Mai bis Oktober bieten, müssen sich binnen eines Zeitraums von drei Jahren melden.
Spätestens nach einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Verfügung muss die Umstellung laut Ministerium abgeschlossen sein. Nur in Einzelfällen kann die Frist um zwei Jahre verlängert werden. Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssen die Rinderhaltung fünf Jahre nach Bekanntgabe der Verfügung aufgeben.
Wie viele Rinder werden in Anbindehaltung gehalten?
Grob gesagt werden in Deutschland rund eine Million Rinder in Anbindehaltung gehalten, vor allem in Süddeutschland. Betroffen sind damit zehn Prozent aller Milchkühe und Mastrinder. Das Thünen-Institut hat 2023 in einem Bericht an die Bundesregierung die Zahlen zusammengefasst. Demnach praktizierten 2020 rund 28.300 rinderhaltende Betriebe diese Haltungsform. Dies entsprach 28 Prozent aller rinderhaltenden Betriebe.
Welche Formen der Anbindehaltung gibt es?
Laut Thünen-Institut wird bei den Betrieben mit Anbindehaltung zwischen der ganzjährigen und der teilweisen Anbindehaltung unterschieden. Kriterien für die teilweise Anbindehaltung sind etwa, dass Rinder für mindestens insgesamt zwölf Wochen im Jahr Zugang zu einem Auslauf sowie an diesen Tagen mindestens sechs Stunden Zugang zur Weide haben müssen. Bei Milchkühen wie auch bei Mastrindern ist die Mehrzahl der Tiere ganzjährig in Anbindehaltung.
Wo in Deutschland wird Anbindehaltung praktiziert?
Die Anbindehaltung ist vorwiegend in Süddeutschland und vor allem in Bayern verbreitet, heißt es in dem Bericht des Thünen-Instituts. Dort befinden sich 52 Prozent der Betriebe mit Anbindehaltung und 67 Prozent der ganzjährig anbindehaltenden Betriebe. In Bayern halten 43 Prozent aller rinderhaltenden Betriebe ihre Tiere in Anbindehaltung. Rund ein Viertel aller Rinder in Deutschland steht in Bayern. Meist werden sie in kleinen Ställen gehalten.
Anteil der Betriebe mit Anbindehaltung in Bundesländern:
- Bayern 43 %
- Baden-Württemberg 35 %
- Hessen 24 %
- Sachsen 21 %
- Rheinland-Pfalz 21 %
- Niedersachsen 17 %
- Nordrhein-Westfalen 16 %
- Saarland 16 %
- Schleswig-Holstein 12 %
- Mecklenburg-Vorpommern 3 %
(Zahlen von 2020. Quelle: Thünen-Institut)
Wie stehen Bauern zu einem Verbot der Anbindehaltung?
Vor allem kleinbäuerliche Betriebe und Höfe im Familienbesitz fürchten bei einem Verbot der Anbindehaltung hohe Kosten für die Umstellung. Der kostenintensive Umbau zu Laufställen sei für viele Betriebe nicht tragbar, so das Argument. „Ein kurzfristiger Ausstieg aus der Anbindehaltung würde dazu führen, dass ein Großteil der Familienbetriebe die Milcherzeugung aufgeben muss“, warnt der Deutsche Bauernverband.
Aus Sicht der Bauern müsse die Politik die Umstellungen durch längere Übergangsfristen sowie Förderprogramme flankieren. „Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit“, sagte Frank Kohlenberg, der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen. Der Landesbauernverband begleite den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, stehe aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt. „Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt“, so Kohlenberg.
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Was sagen Tierschützer zu dem Vorstoß?
Tierschutzorganisationen sehen in dem Vorstoß Niedersachsens einen „Weckruf“ für Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, ein bundesweites Verbot auf den Weg zu bringen. „Bayern und Baden-Württemberg sollten sich als ,letzte Bastionen‘ der Anbindehaltung nicht wehren, sondern eines Besseren besinnen“, sagte Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA Deutschland.
Die Anbindehaltung sei nicht nur eine völlig veraltete Haltungsform, sondern verschaffe den betreffenden Landwirten einen „Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere“, sagte Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. Andreas Manz von der Albert Schweitzer Stiftung sprach von einem überfälligen Schritt für mehr Tierwohl. „Klare, einheitliche Regeln verhindern Wettbewerbsnachteile für Betriebe, die in tiergerechte Haltung investieren.“ (mit dpa)
