Europa bittet Temu und Shein zur Kasse: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
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Die Europäische Union nimmt asiatische Billigversender wie Temu, Shein oder Ali Express an die Kandare. Um die Flut von Paketen einzudämmen, soll ab Herbst eine neue Bearbeitungsgebühr für jede im Internet bestellte und in die EU eingeführte Sendung fällig werden. Darauf verständigten sich in Brüssel Unterhändler der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments. Hinzu kommt ein neuer Zoll, der bereits zur Jahresmitte greift.
Die Gemeinschaft reagiert damit auf den Umstand, dass der europäische Markt förmlich mit Ramschware aus Fernost überschwemmt wird und die hiesigen Behörden der Paketflut gar nicht mehr Herr werden können. 2025 waren laut Schätzungen der EU-Kommission fast sechs Milliarden Sendungen mit geringem Wert in die Union gekommen – also mehr als 16 Millionen pro Tag oder rund 190 Stück pro Sekunde. Mehr als 90 Prozent davon stammten aus China. Viele Produkte sind minderwertig oder gar gefährlich, oft umgehen die Versender Einfuhr- und Sicherheitsvorschriften. Der stationäre Einzelhandel klagt über unfaire Konkurrenz. Ein Überblick.
Was genau wurde jetzt beschlossen?
Vertreter der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments verständigten sich auf eine umfassende Reform des Zollrechts in Europa. Es geht darum, das gesamte System zu modernisieren und effizienter zu machen. Dazu gehören auch neue Regelungen in Bezug auf den Internet-Handel aus Drittstaaten: Ab dem 1. November wird für jedes Päckchen von dort eine Gebühr fällig, mit der steigende Kosten bei der Einfuhrkontrolle gedeckt werden sollen.
Die genaue Höhe muss die EU-Kommission noch festlegen, im Gespräch waren zuletzt zwei Euro je Sendung. Darüber hinaus wird bereits ab dem 1. Juli für jedes Päckchen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro ein Zoll in Höhe von drei Euro fällig. Bislang können diese Pakete zollfrei in die Union eingeführt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur vorübergehend, und zwar voraussichtlich bis 2028. Dann soll europaweit ein neues IT-System zur Abwicklung und Erfassung von Einfuhren in Betrieb gehen. Importierte Waren werden dann ab dem ersten Euro zollpflichtig.
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Wer muss zahlen – und warum werden überhaupt neue Gebühren erhoben?
Die Versender müssen zahlen. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie versuchen werden, zumindest einen Teil der Kosten auf die Kunden abzuwälzen. Der EU-Gesetzgeber will die Plattformen zwingen, ihr Geschäftsgebaren zu ändern. Die bisherige Zollfreigrenze in Höhe von 150 Euro dient eigentlich dazu, den Handel zu erleichtern und die Zollbehörden zu entlasten. Billigversender umgehen die Vorschriften aber, indem sie einzelne Sendungen aufteilen oder falsch deklarieren. Dadurch gehen den Staaten Einnahmen verloren. Der stationäre Handel ist gegenüber Plattformen wie Temu und Shein oder dem US-Konzern Amazon im Nachteil. Er profitiert nicht von der Freigrenze und wird stärker kontrolliert.
Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), sagte: „Der Wildwest-Zustand bei Online-Plattformen ist vorbei. Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an unsere Regeln halten – ohne Ausnahmen und ohne Tricks.“ Plattformen und Verkäufer aus Drittstaaten würden künftig als Importeure betrachtet. Sie müssten alle relevanten Daten bereitstellen, Zölle und Abgaben zahlen oder garantieren und sicherstellen, dass ihre Produkte EU-Standards entsprechen.
Welche Marktmacht haben die asiatischen Plattformen?
Die ist enorm, die Zahl der nach Europa verschickten Päckchen wächst in einem atemberaubenden Tempo. 2024 sollen rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert in die EU eingeführt worden sein, ein Jahr später waren es den jüngsten Schätzungen zufolge bereits fast anderthalb Milliarden Päckchen mehr. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht davon aus, dass pro Tag etwa 400.000 Päckchen von Temu und Shein an hiesige Kunden gehen. Mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland kauften laut HDE im vergangenen Jahr auf den beiden Portalen ein.
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Temu aus China ist ein Online-Marktplatz, über den etliche Unternehmen ihre Waren vertreiben. Shein wurde ebenfalls in China gegründet, sitzt aber jetzt in Singapur. Das Modeunternehmen ist Hersteller, Händler und Marktplatz in einem.
Was taugen die Waren?
„Viele Produkte, die online von außerhalb der EU gekauft werden, entsprechen nicht den EU-Standards, was zu Sicherheitsbedenken für die Verbraucher führt“, schreibt die Brüsseler Kommission. Die Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer hatten vor einiger Zeit ebenfalls vor „gefährlichen Schnäppchen“ gewarnt. Über Temu und Shein kauften sie im Internet anonym Spielzeug, Halsketten und USB-Ladegeräte. Anschließend ließen sie im Labor prüfen, ob die Waren sicher und korrekt gekennzeichnet sind oder Schadstoffe enthalten. Fazit: „Mehr als zwei Drittel der Produkte im Test erfüllten nicht die Sicherheitsanforderungen. Etwa ein Viertel bewerten wir als potenziell gefährlich.“
Unabhängig von den jüngsten Beschlüssen in Sachen Gebühren und Zoll hat die EU-Kommission Mitte Februar ein Verfahren gegen Shein wegen möglicher Verstöße gegen die europäischen Regeln für Online-Dienste eingeleitet. Sie verdächtigt das Unternehmen, zu wenig gegen den Vertrieb illegaler Produkte zu tun und den Verbraucherschutz zu vernachlässigen. Über Shein konnten Kunden in der Vergangenheit unter anderem Sexpuppen mit kindlichem Aussehen und Waffen bestellen.
