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Verleih, der

GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Verleih(e)s · Nominativ Plural: Verleihe
Aussprache 
Worttrennung Ver | leih
Grundformverleihen
Wortbildung  mit ›Verleih‹ als Erstglied: Verleihfirma  ·  mit ›Verleih‹ als Letztglied: Autoverleih · Bootsverleih · Buchverleih · Filmverleih · Kanuverleih · Kostümverleih · Maskenverleih · Paddelbootverleih · Preisverleih · Wohlverleih

Bedeutungen

eWDG
eWDG
1.
das Verleihen
Grammatik: nur im Singular
entsprechend der Bedeutung von verleihen (2)
Beispiel:
der Verleih erfolgt gegen eine Gebühr von einer Mark pro Tag und Stück
2.
Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht
Beispiel:
er arbeitet in einem Verleih für Masken, Anzüge
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
leihen · entleihen · verleihen · Verleihung · Verleiher · Verleih · Anleihe
leihen Vb. ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’, ahd. līhan ‘(ver)leihen, geben’ (9. Jh.), mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’, asächs. līhan, mnd. līen, aengl. lēon, anord. ljā, got. leiƕan wird mit Lehen und davon abgeleitetem 2lehnen (s. d.) und den außergerm. Verwandten aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’, rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’, rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’, griech. lé͞ipein (λείπειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse), limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’, loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’, lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’, lat. relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt), reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie), aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’, russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’, russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’ auf eine Wurzel ie. *leiku̯- ‘lassen, zurück-, übriglassen’ zurückgeführt. Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt. Die Bedeutung ‘übriglassen, -bleiben’ findet sich bei Formen, die jetzt zu ie. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf ie. *leiku̯- zurückgehen (s. elf). – entleihen Vb. ‘sich leihen, borgen’, ahd. intlīhan ‘aus-, ver-, entleihen’ (8. Jh.), mhd. entlīhen ‘auf Borg nehmen oder geben’. verleihen Vb. ‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’, ahd. firlīhan ‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’ (um 800), mhd. verlīhen ‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’; Verleihung f. ‘feierliche Zusprechung, Übertragung’ (16. Jh.); Verleiher m. ‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’, mhd. verlīher; Verleih m. ‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’ (1. Hälfte 20. Jh.). Anleihe f. ‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’, übertragen ‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’ (18. Jh.), anstelle des älteren Anlehen n., ahd. analēhan ‘Anleihe’ (um 800), mhd. anlēhen.

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Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Typische Verbindungen zu ›Verleih‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Verleih‹.

Legende: Adjektive Substantive Verben

Verwendungsbeispiele für ›Verleih‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Selbst um eine Freigabe ab 18 Jahren zu erhalten, musste der deutsche Verleih einige Schnitte vornehmen. [Die Zeit, 19.06.2007 (online)]
Wenn er ins Kino ging, bekam er ziemlich sicher einen Film aus dessen Verleih geboten. [Die Zeit, 15.04.2002]
Denn die Kinos werden die hochbesteuerten Werke zum großen Teil nicht mehr zeigen, und die Verleihe werden sie nicht mehr vertreiben. [Die Zeit, 24.12.1993]
Schließlich ist es der einzige Verleih dieser Art auf der Welt. [Die Zeit, 26.07.1985]
Man wagte sogar die Errichtung eines eigenen Verleihs in New York. [Kriegk, Otto: Der deutsche Film im Spiegel der Ufa, Berlin: Ufa-Buchverl. 1943, S. 140]
Zitationshilfe
„Verleih“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Verleih>.

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