Adj., im späten 16. Jh. entlehnt aus lat. fatalis ‘von Gott
gesandt, vom Schicksal bestimmt, verhängnisvoll’ (zu fatum, → Fatum),
zunächst in der Form fatalisch, erst seit späterem 17. Jh. eventuell
unter Einfluss von frz. fatal in der heutigen Form.
Heute
weitgehend durch verhängnisvoll verdrängt, attr. und präd. verwendet, in
der Bed. ‘von Gott/vom Schicksal gesandt, verhängt, bestimmt; schicksalhaft,
unabwendbar; mit tödlichen Folgen, tödlichem Ausgang; folgenschwer, unheil-,
verderbenbringend’ (s. Belege 1577, 1661, 1664, 1673, 1699, 1731, 1778, 1830,
1950, 1963, 1989), in Wendungen wie fatale Ahnungen, der Irrtum des Piloten
hatte fatale Folgen/wirkte sich fatal aus, der tätige Vulkan stellt eine fatale
Bedrohung für die Inselbewohner dar, eine fatale Kette von Aktionen und
Gegenaktionen, die fatale Entwicklung des Geldwertes, seit Mitte 17. Jh.
unter frz. Einfluss zunehmend auch abgeschwächt in der heute dominanten
pejorativen Bed. ‘unangenehm, misslich, peinlich, dumm, ungeschickt; traurig,
unselig’ (s. Belege 1657, 1677, 1715, 1740, 1750, 1825, 1830, 1853, 1930), z. B.
ein fataler Zufall, Ausgang, fatale Folgen/Konsequenzen, das fatale
Unglück/Fiasko, ich befinde mich in einer fatalen Lage, sie leidet unter fatalen
Kopfschmerzen, das ist eine fatale Geschichte, die Angelegenheit war ihm äußerst
fatal, es ging ihm fatal, das Fatale daran ist, dass . ., vgl. adj. Reihen
wie fatal-heroisch, -peinlich, -sentimental, auch im Sinne von ‘zuwider,
widerlich, widerwärtig, unausstehlich, abstoßend’ (s. Belege 1778, 1802,
1816–17, 1901, 1949), in Wendungen wie er/es ist mir fatal, ein fatales
Grinsen, eine fatale Gesellschaft; dazu im 18./19. Jh. die Präfixbildung
erzfatal, und vom späten 18. bis ins 20. Jh. die adv. Ableitung
fatalerweise ‘unglücklicherweise’.
Dazu schon seit früherem 16.
Jh. (aus gleichbed. lat. fatalia übernommenes) veraltetes Fatalien
Pl., auch in der lat. Form Fatalia, juristisch für ‘nach der
Prozessordnung unumstößlich festgesetzte, vorgeschriebene Frist, die nicht ohne
rechtliche Folgen und Nachteile verstreichen darf; Notfrist’.
Seit Ende
17. Jh. die (wohl über frz. fatalité auf flekt. Form von lat.
fatalitas zurückgehende) subst. Ableitung Fatalität F. (-; -en),
im 18./19. Jh. auch in der frz. Form, im Sing. für ‘Vorsehung (Gottes),
unvermeidliche Notwendigkeit, Schicksalhaftigkeit; Schicksalsschlag, Unheil,
Missgeschick’, oft im Pl. auch ‘unvorhergesehene, unglückliche Zufälle,
Unannehmlichkeiten, Widrigkeiten, Schwierigkeiten’; seit Mitte 18. Jh. die unter
Einfluss von gleichbed. engl. fatalism und frz. fatalisme
aufgekommene subst. Ableitung Fatalismus M. (-; ohne Pl.) ‘resignative
Ergebung in die Macht des Schicksals, bedingungsloser, blinder Glaube an das
vermeintlich Unabänderliche, Unvermeidliche, Vorherbestimmte; Schicksalsglaube’
(vgl. Determinismus, Pessimismus), bes. auf den Islam bezogen und in
verschiedenen philosophischen und religiösen Richtungen (vgl. Prädestination,
Indifferentismus), selten auch ‘Abgestumpftheit, Hoffnungslosigkeit’
(→ Apathie, → Phlegma, → Resignation, → Zynismus), z. B. in stumpfen
Fatalismus verfallen; gleichzeitig die Personenbezeichnung Fatalist
M. (-en; -en) ‘jmd., der sich dem Schicksal ergibt; Anhänger, Vertreter eines
blinden Schicksalsglaubens’, gleichbed. mit im 19. Jh. vereinzelt nachgewiesenem
Fatalistiker; die um 1800 aufgekommene adj. Ableitung fatalistisch
‘dem Schicksal blind ergeben, schicksalsgläubig; sich dem unabänderlichen
Schicksal ausgeliefert fühlend’, z. B. fatalistische Gelassenheit, Haltung,
fatalistischer Gleichmut, etwas fatalistisch über sich ergehen lassen;
fatalistisch-apathisch, -fromm, -orientalisch, -pessimistisch, -zynisch; in
jüngster Zeit vereinzelt die verbale Ableitung fatalisieren ‘etwas als
schlecht darstellen, schlimmer machen’ (vgl. dramatisieren, → Drama).