Raser tötet Familienvater: Für die Familie ist die Strafe „ein Witz“
Ob es nun 161 Stundenkilometer waren oder 140, wie der Gutachter zugunsten des Fahrers annahm: Die brutale Wucht, mit der ein 18-jähriger Autofahrer in Dortmund einen Familienvater anfuhr, konnte nur tödlich sein. Das Landgericht Dortmund hat den Fahranfänger nun zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt – nicht wegen Totschlags, wie es in der Anklage stand. Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Nach dem Gesetz kann ein Autofahrer in Deutschland auch gegen sich selbst ein Rennen fahren. Und so muss es wohl gewesen sein am sehr frühen Morgen des 9. August vergangenen Jahres im Dortmunder Osten: Da lieh sich ein gerade 18-Jähriger spontan den Mietwagen seines Bruders, um des Nachts noch eine Runde zu drehen. Und um an seine Grenzen zu gehen – und an die des Mittelklassewagens.
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50 Kilometer pro Stunde sind erlaubt an der Flughafenstraße. Der junge Mann mit frisch bestandener Fahrprüfung trat das Gaspedal bis zum Anschlag durch. Und er löste es nach den Erkenntnissen der Experten nicht wieder. Die Technik des Autos zeichnete alles auf: die Geschwindigkeit, den Fuß am Gas, den Aufprall, die verwirrte Reaktion des Fahrers, selbst schwer verletzt.
Fahrer des E-Scooters hatte keine Chance
Sein Opfer, ein 36-jähriger Vater von zwei kleinen Kindern, hatte keine Chance; wahrscheinlich hatte der Todesfahrer den Mann nicht einmal bemerkt. Der Metallbauer war auf dem Rückweg von einem Abend mit Freunden im Schrebergarten. Man hatte gesellig zusammengesessen am Vorabend des Sommerfests. Er fuhr mit seinem E-Scooter die Straße entlang, war nur noch wenige Hundert Meter von seinem Zuhause entfernt.
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Das heranrasende Auto muss ihn von hinten auf die Motorhaube „aufgeladen“ haben, sein Körper wurde durch die Windschutz ins Wageninnere gepresst. Beim Aufprall gegen eine Mauer wurde das Opfer gegen das Schild einer Bushaltestelle geschleudert und weitere mehr als 60 Meter weiter auf die Straße. Die Bilder der Obduktion im Gerichtssaal nahmen Zuschauern den Atem, die Gerichtsmedizinerin musste am ersten Prozesstag eigentlich nichts mehr sagen. Nur so viel: Der Mann sei an einem „Polytrauma schwersten Ausmaßes“ gestorben, jede einzelne Verletzung für sich sei tödlich gewesen.
Einen Tötungsvorsatz unterstellten die Richter dem Autofahrer trotz allem nicht. „Er hat die ganze Zeit über gedacht, dass schon alles gutgehen wird“, heißt es in der Urteilsbegründung. Andernfalls hätte der 18-Jährige bei seinem „wahnsinnigen Tempo“ auch den eigenen Tod in Kauf nehmen müssen. Im Prozess, der wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten teilweise nicht öffentlich geführt wurde, sollen Betreuer und Jugendgerichtshilfe dem jungen Mann positive Prognosen ausgestellt haben.
Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Jugendstrafe gefordert hatte. Der Verteidiger hatte einen vierwöchigen Dauerarrest für ausreichend gehalten. Nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl gegen den jungen Mann zunächst aufgehoben. Der wohnt noch bei seinen Eltern, hat eine Ausbildung begonnen. Er darf nun auf freiem Fuß bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist.
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Auf den Schuldspruch reagierten Angehörige und Freunde des tödlich verletzten Manns mit Unverständnis. Die Strafe sei viel zu milde, klagte unter anderem der Vater der Witwe. Sie und die Kinder hatten sich im Prozess zwar als Nebenkläger vertreten lassen, selbst aber nicht teilgenommen. Das Urteil nannte der fassungslose Schwiegervater des Opfers „einen Witz“. (mit dpa)
