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⇱ Friedrich Merz: „Pinocchio“-Kommentar auf Facebook – Gericht hat geurteilt


Funke Mediengruppe
Staatsanwaltschaft teilt mit

„Pinocchio“ ist zulässige Kritik an Merz – Verfahren eingestellt

Heilbronn. Nach einem Facebook-Kommentar prüfte die Staatsanwaltschaft Heilbronn, wie weit Meinungsfreiheit gehen darf – mit überraschendem Ergebnis.
Bundeskanzler Friedrich Merz spricht im Oktober 2025 auf der Bühne am Veranstaltungsort des Spatenstichs zum IPAI Campus in Heilbronn (Archivbild). © Jan-Philipp Strobel/dpa | Jan-Philipp Strobel

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Pinocchio“ auf Facebook bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat das Verfahren eingestellt und erklärt, es handle sich um von der Meinungsfreiheit gedeckte, zulässige Machtkritik. Aus denselben Gründen sei ein weiteres Verfahren wegen derselben Äußerung beendet worden, teilte die Behörde mit.

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München, Social Media und Merz' Zwischenzeugnis – mit Melanie Amann
Rambo Zambo – Der Merz-Podcast

Polizei Heilbronn prüfte strafbare Facebook-Kommentare zu Merz-Besuch

Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz „Pinocchio kommt nach HN“. Noch sind den Angaben nach nicht alle Verfahren entschieden.

In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

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Die Kinderbuchfigur Pinocchio erschien erstmals 1883 in einem Roman des italienischen Autors Carlo Collodi. 1940 drehte Disney daraus einen animierten Kinofilm. Pinocchio ist bekannt dafür, dass seine Nase bei jeder Lüge wächst.

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