Abgelehnter Asylbescheid? Warum immer mehr Flüchtlinge dagegen klagen
Immer mehr Flüchtlinge ziehen gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vor Gericht. Die Klagen von Schutzsuchenden vor den Verwaltungsgerichten sind 2025 erneut deutlich angestiegen. Das geht aus einer Auswertung der „Deutschen Richterzeitung“ hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach hat sich die Zahl der eingegangenen Verfahren an den Verwaltungsgerichten von 2023 bis 2025 verdoppelt. Klagten 2023 noch 71.885 Asylsuchende gegen einen abgelehnten Schutzantrag, waren es 2024 insgesamt 100.494. 2025 stiegen die Eingangszahlen auf 143.221 Fälle.
„Die Rekordeingangszahlen und immer höhere Aktenbestände müssen ein letzter Weckruf für die Politik sein, jetzt endlich umzusteuern“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn. Bundesweit würden der Justiz „rund 2000 Staatsanwälte und einige Hundert Verwaltungsrichter“ fehlen. Rebehn hob hervor: „Gelingt es den Regierenden nicht, diese eklatanten Probleme zügig zu lösen, wird das angekratzte Vertrauen in die Politik weiteren Schaden nehmen.“
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Zugleich gehen die Asylzahlen in Deutschland seit 2024 deutlich zurück. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellten in diesem Januar 7649 Menschen erstmals einen Asylantrag. Im Januar 2025 waren es noch knapp doppelt so viele. Der Rückgang an Geflüchteten gilt für ganz Europa. In den EU-Staaten suchten im Dezember noch rund 60.000 Menschen Schutz, im Dezember 2023 waren es mehr als 80.000. Die Menschen kamen aus Syrien und Afghanistan, aber vermehrt auch aus Venezuela.
Steigende Fallzahlen: Baden-Württemberg mit einem Plus von 162 Prozent seit 2023
Bei der Justiz macht sich dieser Rückgang offenbar noch nicht bemerkbar. Laut Richterbund ist der Anstieg der Fallzahlen bei Asylklagen besonders hoch in Baden-Württemberg mit einem Plus von 162 Prozent seit 2023 auf 22.937 Hauptsacheverfahren. In Sachsen-Anhalt stieg die Zahl der Fälle in den vergangenen zwei Jahren um 155 Prozent, in Bayern um 142, in Brandenburg um 131 Prozent.
Ein Schutzsuchender hat innerhalb einer kurzen Frist das Recht, einen abgelehnten Asylantrag von einem Gericht prüfen zu lassen. Stellt die Person zudem einen Eilantrag, kann sie in dieser Zeit auch nicht abgeschoben werden. Hauptgeschäftsführer Rebehn sagte: „Neben den chronisch unterbesetzten Staatsanwaltschaften sind die Verwaltungsgerichte aktuell der zweitgrößte Brennpunkt in der deutschen Justiz.“
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Zahl der anhängigen Asylverfahren mit 87.000 Fällen zum Vorjahr „mehr als halbiert“
Das von den Ministerpräsidenten 2023 ausgerufene Ziel, Asylklagen zu beschleunigen und innerhalb von sechs Monaten abzuschließen, liege „in weiter Ferne“. Rebehn: „Tatsächlich benötigen die Gerichte im bundesweiten Schnitt noch immer fast doppelt so lange, in Berlin und Hessen sogar mehr als 16 Monate.“
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Zwei Gründe können die Last der Gerichte erklären: Das Bamf entscheidet heute deutlich schneller über Asylbescheide als noch 2023. Zugleich steigen die Ablehnungsquoten. So gehen mehr Menschen, deren Antrag auf Schutz abgelehnt wurde, den Weg vor ein Verwaltungsgericht. Laut Bamf hat sich die Zahl der dort anhängigen Asylverfahren zuletzt mit 87.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr „mehr als halbiert“. Die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens beträgt laut Bundesamt derzeit knapp elf Monate. Bei einem Großteil betrage sie nur rund drei Monate. Für die Gerichte bedeutet das: Je schneller und mehr abgelehnte Asylsuchende das Bamf-Verfahren verlassen, desto früher und mehr landen sie bei der Justiz.
