Krankenkassen: Kommission fordert drastische Reformen – kommt die Zuckersteuer?
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in der Krise. Eine Expertenkommission schlägt nun weitreichende Eingriffe in Milliardenhöhe vor. Mit 66 Empfehlungen und einem Volumen von bis zu 42 Milliarden Euro legt das Gremium einen beispiellosen Reformplan vor, um drohende Beitragserhöhungen abzuwenden. Dabei geht es um Maßnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kassen.
Das mögliche Sparpotenzial liegt damit höher als die für 2027 zu erwartende Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro, wie die Kommission erläuterte. Ein Großteil der Optionen könnte eine Finanzwirkung von 37 Milliarden Euro haben, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte das Gremium mit zehn Professorinnen und Professoren im vergangenen Herbst eingesetzt.
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Zuzahlungen für Patienten könnten deutlich steigen – auch Zuckersteuer möglich
Die Kommission schlägt mögliche Einsparungen von bis zu 19 Milliarden Euro bei Leistungserbringern wie Praxen und Kliniken sowie Herstellern vor. Zentraler Ansatzpunkt ist, dass Vergütungen nicht stärker steigen sollten als die Einnahmen. Mögliche Beiträge der Patientinnen und Patienten könnten bis zu 4,1 Milliarden Euro ausmachen. Genannt wird beispielsweise eine Erhöhung der seit 2004 weitgehend unveränderten Zuzahlungen etwa für Medikamente.
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Die Kommission empfiehlt zudem, die beitragsfreie Mitversicherung für nicht oder nur geringfügig beschäftigte Ehepartner zu streichen. Die Experten bewerten diese Regelung als „versicherungsfremde Leistung“ und stellen damit ein lange gewachsenes Privileg grundsätzlich infrage. Für viele Familien würde das höhere Kosten bedeuten.
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Wer zu Cola und Co. greift, soll künftig mehr zahlen. Die Kommission empfiehlt eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke – die Einnahmen sollen direkt in die Krankenkassen fließen. Auch Tabak und Alkohol sollen teurer werden. Mehreinnahmen sollten an die GKV gehen. Rund 12 Milliarden Euro erbringen könnte eine volle Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund etwa bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern.
pau/dpa
