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⇱ Scharfe Kritik an Israels umstrittenem Gesetz zur Todesstrafe – wird es wieder aufgehoben?


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Scharfe Kritik

Israels umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe – wird es wieder aufgehoben?

Jerusalem. Das Parlament hat beschlossen, dass Terroristen im Westjordanland mit dem Tod durch Hängen bestraft werden sollen. Es gibt viel Kritik.
Von Maria Sterkl
Itamar Ben-Gvir (M.), rechtsextremer Polizeiminister von der Partei Otzma Jehudit, und Abgeordnete feiern, nachdem das israelische Parlament einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt hat. © AP/dpa | Itay Cohen

Als der rechtsextreme Politiker Itamar Ben-Gvir im israelischen Parlament die Sektkorken knallen ließ, war sein Jubel womöglich verfrüht. Zwar gelang es seiner Partei, das umstrittene Gesetz zur faktischen Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel durchs Parlament zu bringen.

Schon am Tag danach gab es jedoch erste Anzeichen, dass das Gesetz eine befristete Lebensdauer haben könnte.

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Kurzer Rückblick: Mit einer knappen Mehrheit hat das israelische Parlament am Montag beschlossen, dass Terroristen im Westjordanland künftig mit dem Tod durch Hängen bestraft werden sollen. Richter müssen spezielle Gründe anführen, wenn sie von der Todesstrafe abweichen und stattdessen eine lebenslange Haftstrafe verhängen. Das Gesetz ist auch deshalb umstritten, weil jüdische Terroristen de facto von dem Paragrafen ausgenommen sind.

Todesstrafe für Terroristen: Scharfe Reaktionen aus dem Ausland

Die Reaktionen aus dem Ausland fielen teils scharf aus. Auf europäischer Ebene stand die Frage möglicher Sanktionen gegen Israel im Raum. So wird im Europarat über eine Aufkündigung des Beobachterstatus Israels in der parlamentarischen Versammlung des Rats diskutiert. Israel entferne sich von den Werten des Europarates, heißt es in einer Begründung. Man werde Ende April über die Frage beraten.

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In Israel selbst wurden die Kritiker des Gesetzes schon aktiv, als die Sektgläser der rechtsextremen Abgeordneten noch nicht trocken waren: Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen reichten Beschwerden beim Obersten Gerichtshof ein. Ihr Ziel ist es, dass das Höchstgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Haben sich die Rechtsextremen verschätzt?

Sie führen dafür mehrere Argumente an. Das Gesetz sei implizit rassistisch und verletze das Recht auf einen fairen Prozess, heißt es in einer der Beschwerden, die unter anderem vom Anti-Folter-Komitee eingebracht wurde. Dazu kommt, dass Israel als Besatzungsmacht gar nicht befugt sei, ein Gesetz zu erlassen, das für die palästinensischen Bewohner im Westjordanland gilt.

Eine Antwort kam prompt: Der Gerichtshof wies die Beschwerde nicht ab, sondern forderte die Regierung auf, sich zu der Beschwerde zu äußern. Er setzte dafür eine Frist bis zum 24. Mai. Das ist eine vergleichsweise kurze Frist, wenn man bedenkt, dass sich das Parlament nun in der Pessach-Pause befindet, die erst am 10. Mai endet. In Israel gehen Rechtsexperten überwiegend davon aus, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz aufheben wird.

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Haben sich die Rechtsextremen in ihrem Vorhaben also verschätzt? Eher nicht. Vieles spricht dafür, dass die Autoren des Gesetzes genau wussten, was sie tun – und dass sie es sogar auf einen Konflikt mit dem Höchstgericht anlegten.

Benjamin Netanjahus Koalition führt seit Längerem einen Krieg gegen das Höchstgericht und lässt keine Gelegenheit aus, um die Justiz als Gegnerin des „wahren Volkswillens“ darzustellen. Wenn das Gesetz zur Todesstrafe aufgehoben wird, wäre das eine weitere Gelegenheit, die Höchstrichter anzuschwärzen – zumal die nächsten Wahlen in Israel nur einige Monate entfernt sind.

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