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Funke Mediengruppe
Interview

Krieg gegen den Iran: Wo das Völkerrecht an seine Grenzen tritt

Berlin. Der Völkerrechtler und Uniprofessor Christoph Safferling über den Angriff Israels und der USA auf den Iran und die Defizite der UN.
Von Günter Marks, Redakteur Politik und Wirtschaft
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Israel und die USA greifen den Iran an, die israelische Regierung betont das Recht auf Verteidigung, US-Präsident Donald Trump fordert einen Regimewechsel im Land – nicht zuletzt wegen der Brutalität, mit der das Mullah-Regime gegen die iranische Bevölkerung vorgeht. Doch wie steht es um das Völkerrecht?

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez wirft den USA und Israel vor, mit ihren Angriffen auf den Iran das Völkerrecht zu verletzen. Trotz scharfer Attacken von Trump und auch aus Israel rückt der Sozialist von seiner Haltung nicht ab. Auch die Schweizer Regierung bezeichnete den Iran-Krieg am Wochenende als Verstoß gegen das Völkerrecht.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei der völkerrechtlichen Einordnung zuvor von einem „Dilemma“ gesprochen, es sei jetzt „nicht der Moment, unsere Partner und Verbündete zu belehren“, sagte er kurz vor seine Besuch in den USA Anfang März. Im Weißen Haus unterließ er es dem entsprechend dann auch, seinen von Trump noch einmal heftig kritisierten EU-Partner Sánchez in Schutz zu nehmen. Ähnlich wie Merz sieht es der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen. Dieser vertrat zuletzt die Auffassung, dass man die Angriffe auf den Iran nicht streng völkerrechtlich bewerten könne. „Es geht hier um eine Abwägung von Übeln. Was ist das kleinere Übel?“ Kritik an der Haltung kam unter anderem von der Linkspartei und der AfD.

Welche Grenzen hat Völkerrecht? Fragen an Christoph Safferling, Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.

Herr Safferling, inwieweit ist der Angriff Israels und der USA auf den Iran vom Völkerrecht gedeckt?

Christoph Safferling: Er ist nicht vom Völkerrecht gedeckt. Denn er verstößt gegen das Gewaltverbot nach Artikel 2 Nummer 4 der UN-Charta. Dort ist niedergelegt, dass die Staaten sich wechselseitig in ihrer territorialen Integrität und der politischen Unabhängigkeit respektieren.

Es gibt konkrete Rechtfertigungen, die in der UN-Charta für einen militärischen Einsatz vorgesehen sind. Das ist einmal eine Autorisierung der Gewaltanwendung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Und das Zweite wäre eine Selbstverteidigungssituation. Es gab aber keinen bewaffneten Angriff vom Iran, gegen den man sich hätte verteidigen müssen.

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Was kann ein Staat machen, wenn er gar nicht so lange warten will, bis ein Gegner angreift?

Christoph Safferling: Es gibt auch ein präventives Selbstverteidigungsrecht. Aber dafür gelten sehr hohe Hürden. Es muss eine unmittelbare und überragende Notwendigkeit vorliegen, auf die man sofort reagieren muss, weil keine Zeit mehr für andere Maßnahmen bleibt. Aber auch das sehe ich hier nicht.

Israel spricht in solchen Fällen ja eigentlich immer vom Selbstverteidigungsrecht. Und die geopolitische Lage legt das ja auch nahe.

Christoph Safferling: Ja, das verstehe ich auch. Bei Israel muss man berücksichtigen, dass immer gleich die Existenz des Staates im Raum steht. Der Iran hat schließlich die Vernichtung des Staates Israel als politisches Programm formuliert. Das hat Auswirkungen auf die Auslegung des Selbstverteidigungsrechts.

Aber ich sehe auch das präventive Selbstverteidigungsrecht nicht erfüllt. Eine unmittelbare Bedrohung für den Staat Israel ging, soweit jedenfalls mir bekannt war, vom Iran aktuell nicht aus.

Christoph Safferling ist Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. © INPA/Lérot | INPA/Lérot

Welche rechtlichen und politischen Gegebenheiten gibt es trotzdem, die für so einen Angriff sprechen würden?

Christoph Safferling: Es gibt noch ein völkerrechtliches Konzept, das man in dem Zusammenhang erwähnen kann. Denn wir wissen natürlich, dass es im Iran derzeit ein furchtbares, menschenverachtendes System gibt. Die Führung in Teheran hat erst vor ein paar Wochen wieder unter Beweis gestellt, dass sie keine Probleme damit hat, Hunderte oder Tausende Menschen umzubringen, wenn sie ihr nicht passen.

Die Frage ist, ob das Völkerrecht in diesem Fall eine Befugnis zur militärischen Intervention erteilt, um diese Menschenrechtslage zu verbessern. Das nennt man humanitäre Intervention. So ein Rechtfertigungsmodell gibt es in der Theorie. Völkerrechtlich ist es aber nicht anerkannt.

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Warum schaut das Völkerrecht in so einem Fall nur zu, gibt aber keine Befugnisse?

Christoph Safferling: Was im Iran passiert, sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Personen im Iran, die dafür verantwortlich sind, machen sich strafbar und können strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden – vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, aber auch vor jedem nationalen Gericht. Auch die Bundesrepublik Deutschland kann diese Personen strafrechtlich verfolgen. Das ist derzeit die Antwort, die das Völkerrecht gibt.

Das ist aber nicht effektiv genug. Meine Forderung ist, dieses Strafrechtssystem tatsächlich auch funktionsfähig auszugestalten. Denn aktuell ist das nicht der Fall. In Teilbereichen funktioniert das Völkerstrafrecht recht gut. Aber es funktioniert noch nicht gut genug.

Wer könnte so etwas machen?

Christoph Safferling: Das könnte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen machen. Aber das können auch alle Staaten machen, indem sie beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten.

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US-Präsident Donald Trump appelliert an die Bürger im Iran: „Wir leisten gerade unseren Beitrag, jetzt müsst ihr einen Regimewechsel im Land herbeiführen.“ In welcher Weise ist das völkerrechtlich gedeckt?

Christoph Safferling: Das ist es nicht. Das Völkerrecht geht davon aus, dass die Staaten souverän und unabhängig sind. Einen Regimewechsel mit Gewalt herbeizuführen, ist im Völkerrecht nicht vorgesehen.

Wir würden uns vielleicht in dieser Situation wünschen, dass es eine solche Interventionsmöglichkeit gibt. Aber wir müssen auch daran denken, dass zum Beispiel der russische Präsident Wladimir Putin seinen Angriffskrieg in der Ukraine ebenfalls damit gerechtfertigt hat, dass er die russische Bevölkerung in der Ukraine vor einem Völkermord schützen muss.

Es sind aber doch immer zwei unterschiedliche Dinge, wenn der eine mit einem bestimmten Motiv dasselbe sagt wie der andere, der jedoch ein ganz anderes Motiv hat. Wie lässt sich das auseinanderhalten?

Christoph Safferling: Wir haben keine Institution, die das überwacht und eine entsprechende Autorisierung ausstellt. Das sollte ursprünglich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein, aber der ist aufgrund des Webfehlers, dass fünf ständige Mitglieder ein Vetorecht haben, zurzeit nicht arbeitsfähig. Aber kann man solche Entscheidungen deswegen zurückverlagern auf die Staaten? Da sagt das Völkerrecht Nein.

Welche Aussichten haben dann die Menschen im Iran, dass ihnen das Völkerrecht irgendwann helfen kann?

Christoph Safferling: Das ist schwierig zu beurteilen. Das Völkerrecht gibt einen Rahmen vor, in dem sich Regierungen bewegen können. Die Menschenrechte sind unbedingt zu achten. Darauf hat auch das iranische Volk ein Anrecht. Wir müssen hoffen, dass sich jetzt etwas im Iran ändert. Aber nur mit Luftschlägen wird das wahrscheinlich nicht möglich sein.

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